Die EU-DSGVO gilt auch für Vereine. Wir als gemeinnützige Organisationen sollen also nur gerade so viele Daten erheben, wie zur Erfüllung des verfolgten Zwecks erforderlich sind. Die Daten werden außerhalb der Vereinsräumlichkeiten gesichert. Die Datensicherheit ist dabei gewährleistet.
Worum geht es
Bei der DSGVO geht es um den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Dadurch ergibt sich für die Mitgliedschaft in einem Verein, dass der Verein bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten das Persönlichkeitsrecht seiner Mitglieder angemessen berücksichtigen muss. Darüber hinaus müssen Vereine die DSGVO nicht nur befolgen, sondern auch jederzeit nachweisen können, dass sie sich daran halten.
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Schulverein Rosa-Luxemburg-Gymnasium e.V.
Kissingenstraße 12
13189 Berlin
Ansprechpartner:
Vorsitzender: Kristian Ermel
Rechungsführer: Heike Schröder
Erreichbarkeit: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Verarbeitungstätigkeiten:
Mitgliederverwaltung
Die wichtigsten Fragen lauten: Welche Daten werden von wem erhoben und wie verarbeitet? Wer hat Zugang zu den Daten? Wo und wie werden die Daten gespeichert?
Welche Daten werden von uns wofür erhoben?
Prinzipiell werden nur die Daten gespeichert, die auf dem Beitrittsformular angegeben haben. Durch die Unterschrift auf dem Beitrittsformular wird der Datenspeicherung zugestimmt.
personenbezogene Daten | Speichergrund |
Name, Vorname | Identifizierung des Mitgliedes |
Anschrift | zur Ausstellung der Spendenbescheinigung |
Telefonnummer | wenn angegeben - zur kurzfristigen Kontaktaufnahme |
eMail-Adresse | wenn angegeben - zur Verteilung von Informationen (z.B. EInladung zur Mitgliederversammlung) |
Datum des Beitritts | zur Dokumentation des Beitritts |
Name und Klasse des Kindes / der Kinder, die das RLG besuchen | zur Übergaben von Informationen an die Mitglieder (z.B. Spendenbescheinigung) |
Kontoverbindung | zur Einziehung des Mitgliedbeitrages (wenn SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde) |
Datum der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates | zum Nachweis gegenüber den Kreditinstituten |
Wer hat Zugang zu den Daten?
Zugang zu den Daten hat nur der Rechungsführer des Vereins.
Wo und wie werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden verschlüsselt auf lokalen Datenträgern gespeichert. Die Sicherungen erfolgen ebenfalls verschlüsselt auf lokalen Datenträgern.
Die Daten der Kontoverbindung werden zusätzlich im Kontozugang des Kreditinstitutes zur Erfüllung der SEPA-Lastschrift gespeichert.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Nach dem Austritt des Mitgliedes werden die personenbezogenen Daten auf den lokalen Speichermedium 5 Jahre gespeichert. Spendenbescheinigungen werden 10 Jahre aufbewahrt.